Platzordnung

Unser Campingplatz ist von 1. November 2024 bis 31. März 2025 geschlossen (Ausnahmen für Dauercamper).

Bitte beachten: Anfragen und Reservierungen werden ab dem 15. März 2025 entgegen genommen und beantwortet.


Sehr geehrter Campinggast,
die Familie Martius heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen außer schönen Sonnentagen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller Camper bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was die Campinggemeinschaft stören könnte. Beachten Sie bitte darum folgende Platzordnung.

Platzordnung

1. Der Zutritt ist nur nach erfolgter Anmeldung gestattet. Der ankommende Camper und jeder Besucher melden sich deshalb zuerst bei der „Anmeldung“. Der Platzverwalter ist nach bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.

2. Der Platzgast und jeder Besucher zahlen die Gebühren laut gültiger Preisliste. Jeder Campinggast verpflichtet sich, Tagesbesucher umgehend der Platzverwaltung zu melden, wenn diese nicht bereits beim Betreten des Platzes die Eintrittsgebühr entrichtet haben. Zusätzliche Einzelübernachtungen von Besuchern werden spätestens am folgenden Tag nachbezahlt.

3. Der Stellplatz für Wohnwagen mit PKW und Wohnmobilen ist vor der Dauercamper Schranke rechts. Anreise ist bis spätestens 19.30 Uhr. Die Anmeldung hat in der Zeit von 19 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Zeltgäste mit Fahrrad dürfen Ihr Zelt auf der Zeltwiese aufstellen. Motorisierte Fahrzeuge aller Art sind auf der Zeltwiese nicht gestattet.

4. Allen Personen die mit und in Ihrem Wohnwagen Geschäfte betreiben, von Ort zu Ort fahren. Waren oder Leistungen anbieten oder verkaufen, ist der Zutritt und Aufenthalt auf unserem Platz nicht gestattet.

5. Die Platzruhe beginnt - wie auf allen ordentlich geführten Plätzen - um 22 Uhr und dauert bis 7 Uhr früh. An Sonn- und Feiertagen ist von 13 Uhr bis 15 Uhr Mittagsruhe. Während dieser Zeit dürfen Fahrzeuge aller Art den Campingplatz nicht befahren. An allen anderen Tagen sind in dieser Zeit laute Geräusche zu vermeiden.

6. Das Ziehen von Wassergräben und offenes Feuer ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Verwalter. Grillen in Holzkohlegeräten ist erlaubt.

7. Für Abfall und Müll jeder Art sind nur die dafür vorhergesehenen Müllbehälter zu verwenden. Wiederverwendbarer Müll ist sortiert in den dafür bereits gestellten Sonderbehältern zu entsorgen. Dauercampern ist es strengstens untersagt Müll oder Sperrmüll von zu Hause am Campingplatz zu entsorgen. Zur Aufnahme der Abwässer ist ein Eimer unter dem Caravan zu stellen und dieser in den Abwässer-Gully des Versorgungshäuschens zu entleeren. Chemie-Toiletten dürfen nur in dasdafür vorhergesehene Abguss Becken in dem Sanitärgebäude entleert werden.

8. Hunde sind auf unserem Campingplatz zugelassen. Die Besitzer nehmen jedoch zur Kenntnis, dass dies nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:
a) Hunde dürfen nicht frei rumlaufen, sie müssen auf dem gesamten Gelände, auch am Wohnwagen angeleint bleiben.
b) Der Besitzer führt seinen Hund zum Verrichten der „Geschäfte“ auf das Gelände außerhalb des Campingplatzes. Bei diesem Weg ist der Hund auf dem Campingplatz an der kurzen Leine zu führen.
c) Störendes Gebell ist zu vermeiden.

9. Jugendliche /Jugendgruppen haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Campingplatz.

10. Ballspielen jeglicher Art sind am Campingplatz verboten.

11. Die Zeltwiese ist ein Ort der Ruhe. Lautes Geschrei ist zu vermeiden. Wir bitten um Einhaltung.

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